Kunde werden bei der Uelzer Tafel

Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG, einer kleinen Rente oder einem geringen Einkommen können bei der Uelzer Tafel einmal in der Woche Lebensmittel erhalten.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Hilfe der Tafel. Wir sind nicht für die Grundversorgung von Haushalten verantwortlich.

Bedürftige Personen erhalten einen Tafel-Ausweis bei der Uelzer Tafel e.V. gegen Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids.

Antragsformulare zum Download

Die Beantragung sowie Verlängerung der Tafel-Ausweise ist mittwochs und samstags von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr in unseren Räumen möglich.

Bitte bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen mit:
• Ihren aktuellen Leistungsbescheid
• Ihren Personalausweis oder ein Passdokument.

Wer kann einen Ausweis bekommen?

Grundlage für eine Berechtigung sind festgelegte Einkommensgrenzen, dabei orientieren wir uns an der Armutsgefährdungsgrenze der Weltgesundheitsorganisation.